© 2024 Hanna‘s Rasselbande
KOSTEN Seit dem 1.08.2013 haben sich die Richtlinien in der Kindertagespflege grundlegend geändert. Die Stadt Pulheim hat die Kindertagespflege gleichgestellt mit den Kindertagesstätten, um sovielen Kindern wie möglich einen Betreuungsplatz anbieten zu können. Dies bedeutet, dass die Eltern eines Kindes, das mindestens 1 Jahr alt ist, auch in der Kindertagespflege wählen können zwischen einer Betreuungszeit von 25, 35 oder 45 Stunden pro Woche, je nach Arbeitsumfang. Selbst Kinder von nicht berufstätigen Eltern haben Anspruch auf 25 Stunden Betreuung pro Woche. Die Kosten für die Kindertagespflege werden vom Jugendhilfeträger komplett übernommen. Vom Jugendamt wird lediglich der einkommensabhängige Elternbeitrag erhoben, genau wie im Kindergarten. Dadurch wird auch die Kindertagespflege für Jeden bezahlbar. Lediglich die Kosten für die Verpflegung werden an mich gezahlt, wie es auch im Kindergarten üblich ist. Wenn Sie hierzu Fragen haben, rufen Sie mich gerne an unter +49 163 5169410 oder wenden sich an das Jugendamt der Stadt Pulheim, Alte Kölner Str. 26 02238/8080 Bei Kindern unter 1 Jahr gibt es besondere Regelungen. Für Informationen rufen Sie mich bitte an oder wenden sich ggf. an das Jugendamt.
Kosten
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KOSTEN Seit dem 1.08.2013 haben sich die Richtlinien in der Kindertagespflege grundlegend geändert. Die Stadt Pulheim hat die Kindertagespflege gleichgestellt mit den Kindertagesstätten, um sovielen Kindern wie möglich einen Betreuungsplatz anbieten zu können. Dies bedeutet, dass die Eltern eines Kindes, das mindestens 1 Jahr alt ist, auch in der Kindertagespflege wählen können zwischen einer Betreuungszeit von 25, 35 oder 45 Stunden pro Woche, je nach Arbeitsumfang. Selbst Kinder von nicht berufstätigen Eltern haben Anspruch auf 25 Stunden Betreuung pro Woche. Die Kosten für die Kindertagespflege werden vom Jugendhilfeträger komplett übernommen. Vom Jugendamt wird lediglich der einkommensabhängige Elternbeitrag erhoben, genau wie im Kindergarten. Dadurch wird auch die Kindertagespflege für Jeden bezahlbar. Lediglich die Kosten für die Verpflegung werden an mich gezahlt, wie es auch im Kindergarten üblich ist. Wenn Sie hierzu Fragen haben, rufen Sie mich gerne an unter +49 163 5169410 oder wenden sich an das Jugendamt der Stadt Pulheim, Alte Kölner Str. 26 02238/8080 Bei Kindern unter 1 Jahr gibt es besondere Regelungen. Für Informationen rufen Sie mich bitte an oder wenden sich ggf. an das Jugendamt.
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KOSTEN Seit dem 1.08.2013 haben sich die Richtlinien in der Kindertagespflege grundlegend geändert. Die Stadt Pulheim hat die Kindertagespflege gleichgestellt mit den Kindertagesstätten, um sovielen Kindern wie möglich einen Betreuungsplatz anbieten zu können. Dies bedeutet, dass die Eltern eines Kindes, das mindestens 1 Jahr alt ist, auch in der Kindertagespflege wählen können zwischen einer Betreuungszeit von 25, 35 oder 45 Stunden pro Woche, je nach Arbeitsumfang. Selbst Kinder von nicht berufstätigen Eltern haben Anspruch auf 25 Stunden Betreuung pro Woche. Die Kosten für die Kindertagespflege werden vom Jugendhilfeträger komplett übernommen. Vom Jugendamt wird lediglich der einkommensabhängige Elternbeitrag erhoben, genau wie im Kindergarten. Dadurch wird auch die Kindertagespflege für Jeden bezahlbar. Lediglich die Kosten für die Verpflegung werden an mich gezahlt, wie es auch im Kindergarten üblich ist. Wenn Sie hierzu Fragen haben, rufen Sie mich gerne an unter +49 163 5169410 oder wenden sich an das Jugendamt der Stadt Pulheim, Alte Kölner Str. 26 02238/8080 Bei Kindern unter 1 Jahr gibt es besondere Regelungen. Für Informationen rufen Sie mich bitte an oder wenden sich ggf. an das Jugendamt.
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